Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Interessensvertretung der Eltern und wird aus der Elternschaft der jeweiligen Gruppe jährlich gewählt. Die Aufgaben des Elternbeirates sind gesetzlich formuliert. Nach § 9 des Kibiz hat der Elternbeirat die Aufgabe, den Träger und die pädagogischen Kräfte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Träger, Fachkräften und Eltern zu fördern.

Verein

Alle Eltern, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen, werden Mitglied des Vereins. Diese Eltern bilden die Mitglieder. Die Mitgliederversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung. Die Satzung legt die Rahmenbedingungen für den Kindergarten fest. Die Mitgliederversammlung delegiert die notwendigen Aufgaben an den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand.

Vorstand

Der Vorstand ist das ausführende Gremium, um die aktuellen tagesnotwendigen Entscheidungen zu treffen. Einmal im Jahr muss sich der Vorstand vor der Mitgliederversammlung verantworten.

Rat der Kindertageseinrichtung

Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich aus Vertretern des Trägers, den pädagogischen Fachkräften und dem Elternrat zusammen. Er berät nach § 9 des Kibiz die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung.

Dachverband

Der Kindergarten ist dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als Dachorganisation angeschlossen.